top of page
Katze und Schaf Titelbild des Tierschutzvereins Amriswil

Was tun, wenn man ein Haustier / Wildtier findet?   
Wie ist die Rechtliche Situation?   

 

Haustiere                                    

 

Bitte nicht füttern! Aber es besteht Meldepflicht!  
 

Immer wieder kommt es vor, dass Tiere entlaufen, sich verirren oder verletzt aufgefunden werden. In solchen Fällen zählt jede Hilfe – aber bitte immer mit Bedacht. Hier finden Sie eine Übersicht, wie Sie richtig handeln:

Gesundes Tier gefunden

Sie haben ein gesund wirkendes Tier entdeckt, das möglicherweise entlaufen ist?

  • Machen Sie ein Foto des Tieres, ohne es unnötig zu bedrängen.

  • Fragen Sie in der Nachbarschaft nach, ob jemand das Tier vermisst. Oft klärt sich die Situation bereits auf diesem Weg.

  • Ist das Tier nicht zuzuordnen, melden Sie den Fund bitte als Sichtmeldung auf STMZ – idealerweise mit Foto, Fundort und Datum.

 

Tier lässt sich leicht einfangen

Wenn sich das Tier ruhig verhält und sich sichern lässt:

  • Machen Sie auch hier Fotos und fragen Sie im direkten Umfeld, ob das Tier bekannt ist.

  • Sichern Sie das Tier vorsichtig – z. B. in einer Transportbox oder einem geeigneten Behältnis. Bitte lassen Sie es nicht unbeaufsichtigt.

  • Bringen Sie es zum nächsten Tierarzt oder informieren Sie die Polizei. Dort kann geprüft werden, ob das Tier gechippt ist.

In der Schweiz gilt für Hunde eine Chippflicht. Auch Katzen und andere Heimtiere können gechippt sein – ein Chip erleichtert die Rückvermittlung enorm.

Ist das Tier nicht identifizierbar oder nicht gechippt, melden Sie es bitte ebenfalls auf STMZ als Fundtier.

 

Verletztes Tier gefunden

Bei sichtbaren Verletzungen oder offensichtlich schlechtem Zustand:

  • Fassen Sie das Tier möglichst wenig an, um weiteren Stress oder Verletzungen zu vermeiden.

  • Sichern Sie es vorsichtig (Handschuhe tragen!) und halten Sie es ruhig und warm.

  • Kontaktieren Sie einen Tierarzt, die Polizei oder uns – wir helfen Ihnen gerne weiter.

  • Wenn möglich, machen Sie vorab ein Foto, um die Situation dokumentieren zu können.

 

Totes Tier gefunden

Ein toter Fund kann emotional belastend sein – bitte gehen Sie sorgsam vor:

  • Machen Sie ein Foto zur Dokumentation, falls möglich. Bitte stellen Sie dieses nicht online.

  • Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Hilfe beim weiteren Vorgehen benötigen – wir unterstützen Sie.

  • Wenn Sie sich in der Lage fühlen, können Sie das Tier zu einem Tierarzt bringen, um es ggf. identifizieren zu lassen (z. B. durch Mikrochip).

Auch ein totes Tier kann helfen, eine vermisste Geschichte abzuschliessen.

 


Allgemeiner Hinweis

STMZ – Schweizerische Tiermeldezentrale ist die zentrale Plattform zur Meldung von vermissten, gefundenen oder beobachteten Tieren. 
👉 www.stmz.ch

Wir danken Ihnen für Ihren wertvollen Einsatz im Tierschutz. 

Haustiere
Schweizer Gesetze Tierschutz
Rechtliches zum Tierfund

Rechtliches zum Umgang mit gefundenen Tieren in der Schweiz

 

Immer wieder werden verletzte, entlaufene oder verirrte Tiere gefunden – sei es ein herrenloser Hund, eine ausgehungerte Katze oder ein geschwächtes Wildtier. Der Wunsch zu helfen ist gross, doch es gelten klare rechtliche Vorgaben, wie mit solchen Tieren umzugehen ist.

Gefundene Heimtiere – was gilt rechtlich?

Nach Artikel 720 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) gelten gefundene Haustiere (z. B. Hunde, Katzen, Kaninchen) als Fundsachen. Wer ein Heimtier findet, ist gesetzlich verpflichtet, den Fund unverzüglich zu melden, beispielsweise bei:

  • Der örtlichen Polizei

  • Der Gemeindeverwaltung

  • Der Schweizerischen Tiermeldezentrale STMZ

  • Einer Auffang- oder Fachstelle

 

Das Tier darf nicht einfach behalten werden. Der rechtmässige Eigentümer hat Anspruch auf Rückgabe. Erst nach einer Frist von zwei Monaten (gemäss Art. 722 ZGB), in der sich niemand meldet und der Fund ordnungsgemäss angezeigt wurde, kann der Finder unter Umständen Eigentum am Tier erwerben.

In der Praxis werden Fundtiere meist in Tierheimen oder Pflegestellen untergebracht, bis der Halter gefunden ist oder über die weitere Vermittlung entschieden werden kann.

Chippflicht und Identifikation

  • Hunde müssen in der Schweiz gechippt und in der AMICUS-Datenbank registriert sein.

  • Katzen unterliegen keiner Chippflicht, eine freiwillige Kennzeichnung und Registrierung bei ANIS ist jedoch dringend empfohlen.

  • Andere Heimtiere (z. B. Kaninchen, Vögel) unterliegen keiner gesetzlichen Chippflicht.

Ein Tierarzt oder die Polizei kann den Mikrochip auslesen und so eine Rückführung zum Halter ermöglichen. Ist das Tier nicht identifizierbar, sollte es unbedingt als Fund auf STMZ gemeldet werden.


Wildtiere

 

Wenn Sie ein verletztes oder erschöpftes Wildtier finden, gelten folgende Grundregeln:

  • Nicht mitnehmen oder behalten.

  • Sichern Sie das Tier nur, wenn es die Situation erlaubt, und setzen Sie es nicht unnötig unter Stress.

  • Kein Futter oder Wasser geben

  • Kontaktieren Sie rasch eine Wildtierstation, einen Tierarzt oder uns – wir leiten das Tier an die zuständige Stelle weiter.
     

Eine vorübergehende Pflege in Eigenregie ist nur erlaubt, wenn das Tier rasch an eine Fachstelle weitergegeben wird. Eine langfristige Haltung in Privathand ist unzulässig und kann rechtliche Konsequenzen haben.

 

Halten von Wildtieren – strengen Regeln unterstellt

Die Haltung von Wildtieren ist in der Schweiz nicht grundsätzlich verboten, aber bewilligungspflichtig und mit hohen Auflagen verbunden. Privatpersonen dürfen einheimische Wildtiere wie Igel, Fledermäuse, Wildvögel oder Amphibien nicht halten, auch nicht zu Rettungs- oder Pflegezwecken auf Dauer.
 

Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind u. a.:

  • Tierschutzgesetz (TSchG, SR 455)

  • Tierschutzverordnung (TSchV, SR 455.1)

  • Jagdgesetz (JSG, SR 922.0)

  • Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG, SR 451)

  • Artenschutzverordnung (BArtV)


Ausnahmen gelten nur für anerkannte Wildtierstationen, Tierärzte oder Fachpersonen mit entsprechender Bewilligung.

 


Unsere Rolle

 

Wir sind Ihre lokale Anlaufstelle für Tiere in in der Region Amriswil.

Wir nehmen verletzte oder geschwächte Tiere auf, dokumentieren den Fund, informieren die zuständigen Behörden oder Fachstellen und leiten die Tiere so schnell wie möglich weiter. Eine dauerhafte Haltung oder Pflege von Wildtieren übernehmen wir nicht.

Wir arbeiten eng mit lokalen und nationalen Organisationen zusammen und unterstützen deren Einsatz für Tierwohl und Artenschutz.

Zudem informieren wir die Bevölkerung über ihre Rechte und Pflichten im Umgang mit gefundenen Tieren – damit Mensch und Tier geschützt sind.

Wildtier gefunden
Logo vom Tierschutzverein Amriswil

​Spendenkonto: CH02 8080 8004 3458 3965 8

Per RaiseNow spenden:

Tierschutzverein Amriswil

 

079 753 63 93  (07.00 - 20.00 Uhr)

Meldung@tierschutz-amriswil.ch

  • Instagram
  • Facebook

 

© 2025 by Tierschutzverein Amriswil. Powered and secured by Wix. Alle Inhalte, Bilder und Texte sind Eigentum von Wix und / oder des Tierschutzvereins Amriswil. Jegliches verwenden ohne die schriftliche Erlaubnis des TSV Amriswil ausserhalb dieser Webseite, ist aus rechtlichen Gründen untersagt. Diese Webseite wurde mit Hilfe vom Haus der Tiere erstellt. Danke für Ihren Auftrag!

 

bottom of page